(Unter Umständen lautet die Fehlermeldung auch: "Fehlerhafte Umwandlung").



Es kommt vor, dass das Gericht dem Aktenzeichen aus internen Gründen ein "N" oder ein "B" anfügt.
Dieser Buchstabe ist nicht notwendig und sollte in Advolux nicht eingetragen werden.  

Selbst bei der Antragstellung über die offizielle Webseite für Online-Anträge wird darauf hingewiesen, dass die Buchstaben nicht eingetragen werden sollen.