Der Zeitstempel für den Signaturzeitpunkt fehlt im Prüfprotokoll der von Advolux verwendeten Signaturkomponente.



Die Prüfung des Signaturzeitpunktes setzt einen Zeitstempel voraus, der als kostenpflichtiges Element bei einem Drittanbieter erworben werden müsste. Da er beim Signieren von beA-Nachrichten nicht relevant ist, ist er an der Stelle auch nicht ausschlaggebend für eine gültige Signatur (analog wird bei einer manuellen "echten" Unterschrift ja auch nicht vermerkt werden, dass die Unterschrift z. B. um 08:10 Uhr erfolgt ist).

Die in Advolux verwendete Signaturkomponente ist geprüft, zertifiziert und wird z. B. auch bei den Banken in Deutschland eingesetzt.

Der Hersteller der in Advolux verwendeten Signaturkomponente ist auch Hersteller der Pronext-Signaturanwendung, die für das beA von der Bundesnotarkammer bereitgestellt wird.