Nach der Umsatzsteuersenkung (Temporäre Umsatzsteuersenkung 2020 vom 1.7.2020 bis 31.12.2020) folgt 2021 die Umsatzsteuerumstellung auf die alten Steuersätze.
Die Bundesregierung hat entschieden, die Umsatzsteuersätze ab dem 1. Januar 2021 wieder von 16 Prozent auf 19 Prozent (Regelsteuersatz) bzw. von 5 Prozent auf 7 Prozent (ermäßigter Satz) anzuheben.

Wichtige Hinweise

Für den Zeitraum ab dem 1.1.2021 sind Besonderheiten bei der Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben zu beachten.
Die Besonderheiten bei den Einnahmen gelten, solange noch Vorschüsse und Offene Posten aus dem Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung vorhanden sind.
Die Besonderheiten für Ausgaben gelten, solange Sie noch Rechnungen bezahlen, deren Leistungszeitpunkt in dem Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung liegt.

  • Prüfen Sie die Voreinstellung der Umsatzsteuersatzes in der Rechnungsstellung (Temporäre Umsatzsteuersenkung 2020 vom 1.7.2020 bis 31.12.2020#KonfigurationderVoreinstellungdesUmsatzsteuersatzesf%C3%BCrdieErstellungderAnwaltsrechnung).
    Sollten Sie "Standard" ausgewählt haben, wird für Rechnungen ab dem 1.1.2021 wieder der frühere Regelsatz (19%) bei der Erstellung einer Rechnung vorgeschlagen.
    Da jedoch auch nach dem 31.12.2020 noch Rechnungen mit den Umsatzsteuersätzen aus dem Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung vorkommen können, wenn der Leistungszeitpunkt zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 liegt,
    sollten Sie die Konfiguration entsprechend Ihren Bedürfnissen vornehmen.
    Sie können bei der Erstellung der Rechnung jederzeit den Steuersatz auswählen.
  • Ab dem 1.1.2021 darf das Konto 8400 wieder für Erlöse mit 19% USt verwendet werden. Dies gilt, wenn das Belegdatum 1.1.2021 und jünger ist.
  • Beachten Sie, dass in der Buchhaltung von Advolux keine zeitabhängigen Umsatzsteuersätze auf den Konten hinterlegt sind.
    Hierzu gelten weiterhin die Hinweise zur Verwendung der korrekten Konten aus dem vorhergehenden Beitrag zur temporären Umsatzsteuersenkung (Temporäre Umsatzsteuersenkung 2020 vom 1.7.2020 bis 31.12.2020)
  • Eine automatische Anrechnung von Vorschüssen auf eine Schlussrechnung mit einem abweichenden Umsatzsteuersatz ist nicht vorgesehen.