Temporäre Umsatzsteuersenkung 2020 vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Konfiguration der Voreinstellung des Umsatzsteuersatzes für die Erstellung der Anwaltsrechnung
Buchen von Zahlungseingängen auf Anwaltsrechnungen mit 16% USt
Vorschussrechnung und Schlussrechnung mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen
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Buchung des Zahlungsvorgangs für Ausgleich der Gutschriften-Rechnung
Buchung des Zahlungsvorgangs für Ausgleich der Schlussrechnung
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Wichtige Hinweise
Für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 sind Besonderheiten bei der Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben zu beachten.
Erlöse mit 19% Umsatzsteuer dürfen nicht auf das Konto 8400 gebucht werden, da in Advolux nicht die im aktualisierten Standardkontenrahmen SKR03 der DATEV eingeführte zeitabhängige Steuerautomatik-Funktion unterstützt wird. Der berechnete Steuersatz ist abhängig vom Belegdatum. Bei einem Belegdatum zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 wird auf das Konto 8400 ein Steuerschlüssel für 16% USt angewendet. Bei einem Belegdatum vor dem 1.7.2020 wird ein Steuerschlüssel für 19% USt angewendet. Advolux verarbeitet Buchungen auf 8400 immer zeitunabhängig mit 19% USt. Um Fehler aufgrund einer abweichenden Verarbeitungslogik zwischen Advolux und einem nachgelagerten Buchhaltungssystem zu vermeiden, soll das Konto im betreffenden Zeitraum nicht verwendet werden.
Erlöse mit 19% Umsatzsteuer sind auf das Konto 8410 zu buchen, da bei diesem Konto keine zeitabhängige Steuerautomatik-Funktion vorgesehen wurde. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Belegdatum ein Steuerschlüssel für 19% USt verwendet wird. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Verbuchung von Zahlungen auch dort problemlos über ein Konto den anzuwendenden Steuerschlüssel über das Konto wählen können.
Erlöse mit 16% Umsatzsteuer sind auf das Konto 8340 zu buchen. Bei diesem Konto ist ebenfalls keine zeitabhängige Steuerautomatik-Funktion hinterlegt. Über dieses Konto können unabhängig vom Belegdatum Erlöse mit 16% USt gebucht werden.
Die Verwendung von nicht zeitabhängigen Steuerschlüsseln ist für die Buchung von Geschäftsvorfällen bei Ist-Besteuerung vorteilhaft, da das Datum der Zahlung auf dem Kontoauszug, welches als Belegdatum bei Verbuchung von Zahlungs-Ein- und Ausgängen verwendet wird, nicht für die Wahl des richtigen Umsatzsteuersatzes verwendet werden kann. Durch die oben skizzierte Kontierung kann der Export der Buchungen aus Advolux auch ohne Anpassungen bei ihrem Steuerberater mit einem aktualisierten Standardkontenrahmen SKR03 verarbeitet werden.
Es wurden in Advolux auch für 5% Vorsteuer und für 5% Umsatzsteuer jeweils ein neuer Steuerschlüssel mit den entsprechenden Steuerkonten des aktualisierten SKR03 der DATEV eingeführt.
Eine automatische Anrechnung von Vorschüssen auf eine Schlussrechnung mit einem abweichenden Umsatzsteuersatz ist derzeit nicht vorgesehen. In dieser Anleitung wird auch ausgeführt, wie Sie solche Geschäftsvorfälle in Advolux buchen können.
Erstellung von Anwaltsrechnungen mit u. a. 16% USt
Sie können mit Advolux eine Anwaltsrechnung mit folgenden Umsatzsteuersätzen erstellen:
Keine Umsatzsteuer
5%
7%
16%
19%.
Die Auswahl der Umsatzsteuersatzes erfolgt im Dialog für die Erstellung einer neuen Rechnung.
Auszug aus einer Kostenrechnung mit 16% Umsatzsteuer:
Konfiguration der Voreinstellung des Umsatzsteuersatzes für die Erstellung der Anwaltsrechnung
Über die Befehlseingabe mit dem Befehl „corona“ können Sie den Dialog zur Einstellung der voreingestellten Umsatzsteuer in Anwaltsrechnungen starten.
In dem Frage-Dialog können Sie die bevorzugte Voreinstellung auswählen.
Hinweis vor der Erstellung einer Rechnung
Vor der Erstellung einer Rechnung gibt Ihnen Advolux nun einen Hinweis zur temporären Senkung der Umsatzsteuersätze.
Buchen von Zahlungseingängen auf Anwaltsrechnungen mit 16% USt
Erlöskonto 8340 im Kontenrahmen
Für die Buchung von Zahlungen auf Eingangsrechnungen mit 16% USt wurde das Konto 8340 im SKR03 – 2014 konfiguriert und aktiviert.
Buchung eines Zahlungseingangs
Aktenbezogene Buchung auswählen und eine Akte mit Anwaltsrechnung mit 16% USt auswählen.
Anschließend können Sie wie gewohnt den Buchungsdialog durchlaufen.
Bei der Kontierung darauf achten, dass das Erlöskonto 8340 als Gegenkonto verwendet wird.
Vorschussrechnung und Schlussrechnung mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen
WICHTIG! Keine automatische Unterstützung bei der Erstellung von Schlussrechnungen, wenn sich der Umsatzsteuersatz der Schlussrechnung von dem Umsatzsteuersatz der Vorschussrechnung unterscheidet. Es gibt keinen Automatismus für den Ausweis der nachträglichen Reduzierung oder Erhebung der USt in der Schlussrechnung bei bereits ausgestellten Vorschussrechnungen mit abweichendem Umsatzsteuersatz. Bei einem solchen Fall dürfen Sie bei der Erstellung der Schlussrechnung nicht die bereits erstellten Vorschussrechnungen in der Schlussrechnung einbeziehen. Für diese Fälle zeigen wir Ihnen im Folgenden eine Möglichkeit, wie solche Abrechnungssituationen in Advolux durchzuführen sind.
Fallbeispiel - Vorschussrechnung mit 19% USt vor dem 1.7.2020 - Schlussrechnung nach dem 1.7.2020 mit 16% USt
Ausstellung der Vorschussrechnung
Schritt 1 - Angabe von Name, Empfänger und Streitwert für die Rechnung
Schritt 3 - Gebühren auswählen und bearbeiten
Schritt 4 - Zusammenfassung der Rechnung
Schritt 5 - Auswahl des Rechnungsdatums und des Status der Rechnung
Schritt 6 - Die Vorschussrechnung ist erstellt
Auszug aus der Vorschussrechnung
Akte nach der Erstellung der Vorschussrechnung
Zahlung der Vorschussrechnung
Schritt 1 - Buchung mit Akte
Schritt 3 - Zahlung wurde gebucht
Auszug aus der Buchhaltung
Auszug aus der Akte
Ausstellung der Schlussrechnung
Es wird eine Schlussrechnung mit nun 16% Umsatzsteuer ausgestellt. Bei der Erstellung der Schlussrechnung wird die vorhandene Vorschussrechnung nicht ausgewählt.
Schritt 1 - Rechnung anlegen
Schritt 4 - Gebühren auswählen und bearbeiten
Schritt 6 - Zusammenfassung der Rechnung
Schritt 7 - Auswahl des Rechnungsdatums und des Status der Rechnung
Schritt 8 - Schlussrechnung wurde erstellt
Auszug aus der Schlussrechnung
Auszug aus der Akte
Ausstellung einer Gutschrift für die Vorschussrechnung
Es wird eine Gutschriften-Rechnung in Höhe der Vorschussrechnung erstellt. Es wird für die Gutschriften-Rechnung der gleiche Umsatzsteuersatz wie bei der Vorschussrechnung gewählt.
Schritt 1 - Gutschriften-Rechnung anlegen
Schritt 3 - Vorlage überspringen
Schritt 4 - Gebühren auswählen und bearbeiten
Auf "Neue Gebühr" klicken.
Schritt 5 - Gutschrift auswählen
Wählen Sie die oben angezeigte Position aus und klicken Sie auf „Übernehmen“.
Schritt 6 - Wert für Gutschrift eingeben
Geben Sie den Netto-Betrag Ihrer Gutschriften-Rechnung ein. Dieser muss in der Höhe dem Netto-Betrag Ihrer Vorschuss-Rechnung entsprechen.
Schritt 7 - Position für Gutschrift
Schritt 9 - Zusammenfassung der Gutschrift
Schritt 10 - Auswahl des Rechnungsdatums
Verwenden Sie bei "Rechnungsdatum" das Datum der Schlussrechnung.
Schritt 11 - Gutschrift ist nun erstellt
Auszug aus der Gutschriften-Rechnung
Auszug aus der Akte
Aufgrund der Reduzierung des Umsatzsteuersatzes hat sich ein negativer offener Betrag ergeben.
Buchung des Zahlungsvorgangs für Ausgleich der Gutschriften-Rechnung
Schritt 1 - Konto 1360 Geldtransit in der Buchhaltung auswählen
Schritt 2 - Buchung mit Aktenbezug
Schritt 3 - Betreffende Akte auswählen
Schritt 4 - Buchung mit Akte - Ausgleich der Gutschriften-Rechnung
Hinter dem Eingabefeld Betrag zunächst auf den Button klicken. Es wird nun die Position mit der Gutschriften-Rechnung angezeigt.
Den Betrag der Gutschriften-Rechnung bei Betrag eingeben.
Position der Gutschriften-Rechnung auswählen.
Schritt 6 - Ausgleich der Gutschriften-Rechnung wurde auf 1360 Geldtransit durchgeführt
Auszug von Konto 1360 Geldtransit
Auszug aus der Akte
Buchung des Zahlungsvorgangs für Ausgleich der Schlussrechnung
Schritt 1 - Buchung mit Aktenbezug
Schritt 2 - Betreffende Akte auswählen
Schritt 3 - Buchung erstellen
Betrag der Schlussrechnung bei Betrag eingeben.
Schritt 5 - Zahlungseingang auf Schlussrechnung ist nun durchgeführt
Auszug von Konto 1360 Geldtransit
Auszug aus der Akte
Buchung des Zahlungsvorgangs des Restbetrages als Fremdgeld
Schritt 1 - Buchung mit Aktenbezug
Schritt 2 - Betreffende Akte auswählen
Schritt 3 - Buchung erstellen
Restbetrag in Höhe von 22,37 € auf Fremdgeld buchen.
Schritt 5 - Buchung des Restbetrages auf Fremdgeld ist durchgeführt
Auszug von Konto 1360 Geldtransit
Auszug aus der Akte - Rechnungen
Auszug aus der Akte - Buchungen
Auszug aus der Akte Auswertung
Buchung des Zahlungsvorgangs für Auskehr des Fremdgeldes
Schritt 2 - Buchung mit Aktenbezug
Schritt 3 - Auswahl der betreffenden Akte
Schritt 4 - Buchung erstellen
Der Betrag wird in Höhe des Fremdgeldes eingetragen.
Das Konto wird im Haben gebucht.
Buchung von Ausgaben und Auslagen
Für die Erfassung von Auslagen und Ausgaben stehen Ihnen neben den bisherigen USt-Steuersätzen auch die reduzierten USt-Sätze mit 5% und 16% zur Verfügung.
Fallbeispiel 1 - Auslage für Fahrt mit Taxi (5% VSt)
Schritt 1 - Buchung erstellen
Schritt 2 - Kontierung und Wahl des Steuersatzes
Schritt 3 - Buchung der Ausgabe und Erfassung als Auslage in der Akte ist abgeschlossen
Auszug aus Konto 1200 - Bank
Auszug aus dem Buchungsjournal
Auszug aus der Akte
Fallbeispiel 2 - Auslage wegen Nutzung eines Mietwagens (16% VSt)
Schritt 1 - Buchung erstellen
Schritt 2 - Kontierung und Wahl des Steuersatzes
Schritt 3 - Buchung der Ausgabe und Erfassung als Auslage in der Akte ist abgeschlossen
Auszug aus Konto 1200 - Bank
Auszug aus dem Buchungsjournal
Auszug aus der Akte
FAQ
Ergeben sich Besonderheiten bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr aufgrund der Änderung des USt-Satzes?
Nein. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr erfolgt mit dem Nettobetrag und hat daher keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuerberechnung einer nachfolgenden gerichtlichen Tätigkeit. Wird also die anwaltliche Leistung für eine außergerichtliche Tätigkeit noch vor dem 01.07.2020 erbracht und die gerichtliche Tätigkeit in der zweiten Jahreshälfte 2020, so können für diesen Fall zwei getrennte Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen erstellt werden.
Welcher Zeitpunkt ist für die Wahl des USt-Satzes maßgeblich?
Bei der Tätigkeit des Rechtsanwaltes gegenüber seinem Mandanten handelt es sich um eine sonstige Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 UstG.
Maßgeblich für die Wahl des richtigen Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Nicht maßgeblich ist also die Auftragserteilung oder die Bezahlung. Bei der anwaltlichen Tätigkeit ist in der Regel die Leistung erst bei Beendigung des Mandates erbracht. Änderungen des Umsatzsteuersatzes können daher Auswirkungen auf die Rechnungsstellung des Rechtsanwaltes haben.
Der reduzierte Umsatzsteuersatz hat keine Auswirkung auf die Abrechnung von bereits erbrachten Teilleistungen i. S. v. § 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 UStG vor dem 01.07.2020. Eine Teilleistung liegt z. B. bei eigenständigen Angelegenheiten i. S. v. § 15 Abs. 2 RVG vor.
Siehe auch unter 2.1. in Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte im Hinblick auf die Absenkung der Umsatzsteuersätze durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung, BRAK
Muss eine Vorschussrechnung korrigiert werden, wenn sie noch nicht vollständig bezahlt wurde?
Nein. Eine Vorschussrechnung, die vor dem 1.7.2020 gestellt wurde und erst nach dem 1.7.2020 vollständig oder in Raten bezahlt wird, ist nicht zu korrigieren, wenn in einer Schlussrechnung die USt. korrigiert wird.
Siehe auch unter 2.3. Fall 5 in Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte im Hinblick auf die Absenkung der Umsatzsteuersätze durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung, BRAK