DSGVO - § 76 BDSG Protokollordner

Nach § 76 BDSG müssen die Veränderungen personenbezogener Daten umfangreich protokolliert werden. Advolux legt diese Protokolle jahresweise im Ordner „Protokollierung § 76 BDSG – Jahr [JAHR]“ ab. Dort befindet sich im Karteireiter „Dokumente“ jeweils ein Dokument pro Monat nach dem Namensmuster „Protokolldatei § 76 BDSG [MONAT] [JAHR]“.


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Diese Protokollordner sind standardmäßig mit einem Löschplan ein Jahr nach Anlage versehen. Im Beispiel der Protokollordner für 2018 daher am 01.01.2020. Den Löschplan erreichen Sie in jedem Ordner unter dem Karteireiter „Stammdaten“.