Auskunftsansprüche zu personenbezogenen Daten

Nach Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen ggf. umfangreiche Auskunftsansprüche zu den über sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Diese Funktion erreichen Sie über „Auswertung/Datenschutzgrundverordnung/Auskunftsrecht".
Bitte beachten: Diese Funktion setzt Systemrechte an Advolux voraus. 


Nach einem Fenster mit Erläuterungen müssen Sie die betreffende Person auswählen, zu deren personenbezogenen Daten Sie Auskunft erteilen wollen.



Nach einem Klick auf „Weiter" werden Sie zur doppelten Eingabe Ihres Advolux-Passwortes aufgefordert.



Nach einem Klick auf „Bestätigen" wird zunächst eine übersichtsartige Zusammenfassung über die personenbezogenen Daten zu dieser Person angezeigt.



Nach einem Klick auf „Weiter" müssen Sie im nächsten Fenster auswählen, in welchem Format die Auskunft erteilt werden soll. Es ist möglich, mehrere (alle) Formate auszuwählen.





Nach entsprechender Auswahl können Sie mit Klick auf „Weiter" bestätigen. Die Auskunft wird in den ausgewählten Formaten erstellt und der Zielordner (d. h. der Protokollordner mit den Auskünften) automatisch geöffnet. Dort finden Sie die Auskunft in den ausgewählten Dateiformaten unter dem Karteireiter „Dokumente" (der Ordner mit den Auskünften wird im Format „Auskünfte Art. 15 DSGVO – Jahr XXXX" erstellt. Dort im Karteireiter „Dokumente" ist dann das jeweilige Auskunftsdokument im Format „Auskunft Art. 15 DSGVO an [PERSON] [FORMAT" zu finden).