Sehr geehrte Anwender,
seit dem 09. Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen IBAN und Kontoinhaber abgleichen. Bei einer Diskrepanz wird die Überweisung nicht ausgeführt. Im AUMAV kann daher ein Problem auftauchen:
Wenn das Kanzleikonto für den Empfang von Zahlungen angegeben wird, wird als Kontoinhaber automatisch und nicht änderbar der Name angenommen, den Sie beim Antrag auf Zuteilung der Parteivertreterkennziffer (PVKEZI) für die Teilnahme am AUMAV angegeben haben. Wenn der dort angegebene Name NICHT EXAKT dem Kontoinhaber entspricht, werden die Banken Zahlungsanweisungen möglicherweise nicht ausführen.
WICHTIG: Das AUMAV lässt es nicht zu, einen anderen Namen für den Kontoinhaber zu übergeben. Advolux kann hier daher keinen Einfluss nehmen. Bitte wenden Sie sich im Problemfall daher an das Gericht, dass Ihnen die PVKEZI zugeteilt hat und lassen dort den hinterlegten Namen ändern.
Vielen Dank,
Ihr Advolux-Team