Sehr geehrte Anwender,

aufgrund einer Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung waren bislang ab em 01.12.2023 neue Formulare für die ZV zwingend vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzungsmöglichkeit der bisherigen Formulare bis 31. August 2024 verlängert wurde.

Sie können die bisherigen ZV-Formulare daher weiterhin benutzen. Hintergrund dieser Fristverlängerung sind weit verbreitete Probleme in der Umstellung auf die neuen ZV-Formulare. Weitere Details finden Sie hier: 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/491-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1[/url] und hier [url]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/491-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Wir werden die neuen ZV-Formulare natürlich trotzdem so bald wie möglich zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass die neuen ZV-Formulare erst ab der Advolux-Version 5.000 nutzbar sein werden. Die erweiterten technischen Anforderungen der neuen ZV-Formulare lassen eine Nutzung mit der vorherigen Version 4.500 nicht mehr zu.

Hier sei noch kurz angemerkt, dass auch diese neuen ZV-Formulare schon wieder einer Revision unterworfen werden, da bereits vor der verpflichtenden Nutzung konzeptionelle Mängel entdeckt wurden: 

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_ZVFV-AendVO.html?nn=110518

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Advolux-Team