Sehr geehrte Anwender,
aufgrund einer Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung waren bislang ab em 01.12.2023 neue Formulare für die ZV zwingend vorgeschrieben.
Sie können die bisherigen ZV-Formulare daher weiterhin benutzen. Hintergrund dieser Fristverlängerung sind weit verbreitete Probleme in der Umstellung auf die neuen ZV-Formulare. Weitere Details finden Sie hier:
Wir werden die neuen ZV-Formulare natürlich trotzdem so bald wie möglich zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass die neuen ZV-Formulare erst ab der Advolux-Version 5.000 nutzbar sein werden. Die erweiterten technischen Anforderungen der neuen ZV-Formulare lassen eine Nutzung mit der vorherigen Version 4.500 nicht mehr zu.
Hier sei noch kurz angemerkt, dass auch diese neuen ZV-Formulare schon wieder einer Revision unterworfen werden, da bereits vor der verpflichtenden Nutzung konzeptionelle Mängel entdeckt wurden:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_ZVFV-AendVO.html?nn=110518
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Advolux-Team