Stehen bei der Erstellung von Mahnbescheiden keine Forderungen zur Auswahl, liegt das in der Regel daran, dass den Forderungen keine Mahndaten zugewiesen wurden.

Ob Ihrer Forderung Mahndaten zugewiesen wurden, erkennen Sie am Symbol im Forderungskonto. Nur Forderungen, die ein Zettelsymbol über der Hand haben, können im Mahnbescheid geltend gemacht werden:


Zur Lösung wechseln Sie bitte in das Forderungskonto und bearbeiten Sie die betreffende Forderung per Doppelklick.
Klicken Sie auf den Karteireiter "Mahndaten" und ergänzen Sie die Angaben um die für das Mahnverfahren erforderlichen Angaben wie die Katalognummer der Forderung.



Danach ist die Forderung als Mahnforderung gekennzeichnet.



Bei Kostenforderungen bearbeiten Sie die betreffende Forderung per Doppelklick.
Klicken Sie auf die Registerkarte 'Kosten-Typ' und setzen Sie den Markierungspunkt auf Nebenkosten (Mahnbescheid).