Für eine Anrechnung der vorgerichtlichen Anwaltskosten im Mahnantrag ist es in Advolux zwingend erforderlich, dass beim Erstellen des Mahnantrages die Auswahl 'Automatische Rechnung' beibehalten wird. Eine andere Auswahl, wie z. B. 'Automatische Kostenberechnung' führt dazu, dass keine Anrechnung mehr erfolgt.
Warum ist die Einstellung wie in Abbildung 1 "Mahnbescheid" zu sehen zwingend beizubehalten, wenn eine Anrechnung erfolgen soll?
- Die Anforderungen für eine allgemeine Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Anwaltskosten sind nach BGH (ständige Rspr., z. B. BGH VI ZR 127/10 – Seite 6, Rn 7) u. a., dass der Anwalt eine ordnungsgemäße Rechnung gelegt hat.
- Das Anwaltshonorar muss nun im Mahnverfahren tatsächlich geltend gemacht werden (=automatische Rechnung) und nicht nur für die Zukunft vorbehalten bleiben (=Kostenberechnung). Nur auf einen tatsächlich geltend gemachten Betrag darf im Mahnverfahren eine Anrechnung erfolgen.
Abbildung 1: Mahnbescheid
Problembeschreibung:
Es kann vorkommen, dass die Anrechnung nicht erfolgt, obwohl dies beim Erstellen des Mahnantrages ausgewählt wurde und die o. g. Vorgehensweise beachtet wurde. Im Normalfall wird das Mahngericht dies erkennen, eine Monierung ist die Folge.
Die Ursache:
Das Problem tritt auf, wenn manuell eine Rechnung für die vorgerichtliche Tätigkeit nach 2300 VV RVG erstellt wurde, diese Rechnungsposition aber versehentlich nicht in das Forderungskonto gebucht wurde. Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn zugleich die vorgerichtlichen Anwaltskosten im AUMAV geltend gemacht werden. Hierfür ist die Buchung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in das Forderungskonto erforderlich.
Die Lösung:
Wenn Sie vorgerichtliche Anwaltskosten manuell, also nicht im Rahmen einer automatisierten Advolux-Funktion, erfassen, dann müssen Sie die Kosten in das betreffende Forderungskonto buchen lassen. Die entsprechende Funktion finden Sie während der Erstellung der Rechnung auf der letzten Seite. Wählen Sie dort das Forderungskonto aus, in das die Anwaltskosten gebucht werden sollen. In diesem Fall wäre "Schadensersatz Meierstraße" das richtige Konto:
Wählen Sie das betreffende Forderungskonto und klicken Sie danach auf „Fertigstellen“. Hierdurch werden die vorgerichtlichen Anwaltskosten ebenfalls im AUMAV geltend gemacht. Advolux kann die vorgerichtlichen Anwaltskosten daher im Mahnverfahren korrekt zur Anrechnung angeben.