Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht ändert sich ab dem 01. Oktober 2021 die Vergütung für bestimmte außergerichtliche Inkassodienstleistungen. Bislang war für die Abgrenzung zwischen Inkassotätigkeit und anwaltlicher Tätigkeit entscheidend, wer die Tätigkeit erbracht hat.
Ab dem 01. Oktober 2021 ist nur noch die Art der Tätigkeit entscheidend.
Dadurch ändern sich für Inkassodienstleistungen im anwaltlichen Bereich nicht nur die Gebührensätze, sondern in bestimmten Fällen ändert sich auch die Gebührenhöhe. Gleichzeitig ändern sich auch die Datensätze für das automatisierte Mahnverfahren.
Um diesen Sondertatbestand im Gebührenrecht – auch im automatisierten Mahnverfahren – abzubilden, ist das Update auf die neue Advolux-Version 4.411 Build 10 erforderlich. Dieses Update stellen wir in den nächsten Tagen bereit.
Wenn Sie keine Inkassodienstleistungen erbringen, ist dieses Update für Sie nicht erforderlich.